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| Anlageform |
Genussrechte |
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Ausgestaltung |
Anleihen
- festverzinsliche Wertpapiere mit festem und gleichbleibendem Zins
über die gesamte Laufzeit.
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche
Ausgestaltung als Fremdkapital.
Anders als bei
Beteiligungskapital (Bereitstellung von Eigenkapital)
erfolgt demnach keine
Beteiligung am Unternehmen, somit
keine Beteiligung an Gewinn und Verlust des Unternehmens.
Anleger haben
keine unternehmerischen Risiken
zu tragen.
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| Mindestanlage |
Euro
1.000,- oder SFr 1.500,- |
| Nennwert |
gleich Anlagebetrag |
| Laufzeit |
1 bis 5 Jahre nach Wahl |
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Zinsen |
Zinssatz für
die gesamte Laufzeit und den gesamten Anlagebetrag festgelegt und gleichbleibend.
Die Höhe des Zinssatzes von 5 bis 8
% p.a. (per annum, pro Jahr) bestimmt sich nach Laufzeit und Höhe des
Anlagebetrages :
| Laufzeit |
Anlagebetrag und Zinssatz |
| 1 Jahr |
● 5
% Zinsen p.a. ab Anlage von Euro 1.000,- oder SFr 1.500,-
● 5,5 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
5.000,- oder SFr 7.500,-
● 6 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
10.000,- oder SFr 15.000,- |
| 2
Jahre |
● 5,5
% Zinsen p.a. ab Anlage von Euro 1.000,- oder SFr 1.500,-
● 6 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
5.000,- oder SFr 7.500,-
● 6,5 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
10.000,- oder SFr 15.000,- |
| 3
Jahre |
● 6
% Zinsen p.a. ab Anlage von Euro 1.000,- oder SFr 1.500,-
● 6,5 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
5.000,- oder SFr 7.500,-
● 7 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
10.000,- oder SFr 15.000,- |
| 4
Jahre |
● 6,5
% Zinsen p.a. ab Anlage von Euro 1.000,- oder SFr 1.500,-
● 7 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
5.000,- oder SFr 7.500,-
● 7,5 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
10.000,- oder SFr 15.000,- |
| 5
Jahre |
● 7
% Zinsen p.a. ab Anlage von Euro 1.000,- oder SFr 1.500,-
● 7,5 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
5.000,- oder SFr 7.500,-
● 8 % Zinsen p.a. ab Anlage von Euro
10.000,- oder SFr 15.000,- |
Bei mehrjähriger Laufzeit ergibt sich durch
Zinszahlung am Laufzeitende und Zinseszinseffekt eine effektive
Verzinsung (Rendite) über dem nominalen Zins. Dieser für die Rendite
der Anlage positive Effekt wirkt sich bei höherem Anlagebetrag,
mehrjähriger Laufzeit und höherem Anlagezins besonders
deutlich aus.
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| Anlagewährung |
Mögliche und
akzeptierte Anlagewährungen sind Euro (EUR) und Schweizer Franken (SFr, CHF).
Anleger können die Währung wählen, deren Wertstabilität sie höher
einschätzen.
Die vom Anleger gewählte Anlagewährung ist
Gegenstand des Anlagevertrages. Einzahlung und Rückzahlung des
Anlagebetrages sowie Auszahlung der Zinsen erfolgen in der gewählten
Anlagewährung.
Für Anleger besteht somit kein
Wechselkursrisiko.
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Fälligkeit
von Rückzahlung und Zinszahlung |
Rückzahlung
des Anlagebetrages und Auszahlung der Zinsen erfolgen am
Ende der Laufzeit.
Bei mehrjähriger Anlage werden durch
Zinszahlung am Ende der Laufzeit die Zinsen der Vorjahre angesammelt
und mitverzinst (Thesaurierung). Durch den Zinseszinseffekt ergibt sich
ein effektiver Zins (Rendite), der über dem nominalen Zins liegt.
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| Kosten und
Rendite |
Keine Kosten
für Abschluß und reguläre Durchführung des Anlagevertrages.
Weder bei Abschluß noch für die laufende Verwaltung gemäß Anlagevertrag
fallen Entgelte an (keine Kosten etwa für Ausgabeaufschlag, Vertriebsprovisionen,
Verwaltungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder Depotgebühren).
Bei regulärer
Durchführung des Anlagevertrages ohne weitergehenden Verwaltungsaufwand
wird die Rendite (Effektivzins, vereinbarter Zins zzgl. Zinseszins)
somit nicht durch Kosten reduziert.
Lediglich bei
folgenden Konstellationen entstehen Bearbeitungsentgelte :
● Änderung persönlicher Daten des Berechtigten:
1 % des Anlagebetrages
(mind. Euro 20,- / SFr 30,-)
● Ausfertigungen/Kopien von Vertragsunterlagen und Belegen:
je Euro 10,- / SFr 15,-
● Übertragung an neue Berechtigte:
1 % des übertragenen Anlagebetrages (mind. Euro
20,- / SFr 30,- für jeden neuen Berechtigten)
Etwaige Bearbeitungsentgelte
werden beim Anleger erhoben und sind zur sofortigen Zahlung fällig.
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| Inhaberschaft
und Übertragbarkeit |
Die
Genussrechte sind als vinkulierte Namenspapiere konzipiert :
Durch Ausstellung auf den Namen des Anlegers sind die Genussrechte vor
dem Abhandenkommen und der Inanspruchnahme durch Nichtberechtigte
geschützt.
Die
Genussrechte sind während der Laufzeit unter folgenden Bedingungen
übertragbar :
● vorherige
schriftliche Zustimmung des Emittenten
● ohne öffentliches Angebot außer durch den Emittenten selbst
● ohne Einbeziehung gewerblicher Dritter, wie Makler oder Vermittler
Eine
Übertragung der Genussrechte erfolgt durch Übertragung
des Anlagevertrages einschließlich aller Rechte und Pflichten,
insbesondere der Ansprüche auf Rückzahlung und Zinszahlung.
Teil-Übertragungen (Splitting) kann vom Emittenten zugestimmt werden,
wenn die Teilbeträge den Mindestanlagebetrag erreichen.
Die Zustimmung
zur Übertragung wird in der Regel ohne Einwände erteilt, wenn in Person
oder Handlungen des potentiellen Neuanlegers keine Umstände ersichtlich
sind, die den wirtschaftlichen oder ethischen Interessen des Emittenten
widersprechen.
Bei beabsichtigter Übertragung von
Genussrechten steht der Emittent für die Ermittlung eines
Erwerbers und Neuanlegers laufender Genußrechte zur Verfügung.
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| Liquidität |
Durch
Übertragbarkeit der Genussrechte wird eine Liquidität auch während der
Laufzeit ermöglicht.
Anleger können
daher im Interesse einer höheren Rendite eine längere Laufzeit
vereinbaren und die Genussrechte bei früherem Kapitalbedarf an Dritte
übertragen.
Eine solche Übertragung ist auch für Dritte attraktiv, da die Rendite
bei bereits laufenden mehrjährigen Anlagen höher ist, als bei Neuanlage
in kürzer laufenden Genussrechten mit entsprechendem Ablaufzeitpunkt.
Die wirtschaftlichen Konditionen einer
Übertragung von Genussrechten bleiben dem Anleger und einem
potentiellen Erwerber der entsprechenden Genussrechte (Neuanleger)
überlassen.
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Exklusivität |
Die
Genussrechte sind ausschließlich als Direktanlage beim Emittenten
erhältlich.
Es fallen keine Kosten eines externen Vertriebes an, so daß die
Konditionen für Anleger attraktiver sind.
Öffentlicher Handel sowie die gewerbliche
Weitervermarktung der Genussrechte sind nicht gestattet.
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| Steuern und
Abgaben |
Zinsen aus
Genussrechten sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitalerträge) und
als solche steuerpflichtig.
Zum Ablauf der Laufzeit werden die
entstandenen Zinsen abzüglich der darauf fälligen Steuern und Abgaben
auf Kapitalerträge (Quellensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf.
Kirchensteuer) ausgezahlt.
Über die in Abzug gebrachten Steuern und Abgaben wird eine
Steuerbescheinigung ausgestellt, um Anlegern die steuerliche Geltendmachung
der gezahlten Steuern und Abgaben zu ermöglichen.
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Risiken |
Allgemeine
Risiken einer Vermögensanlage als Fremdkapital in festverzinsliche
Wertpapiere, insbesondere :
● Emittentenrisiko (theoretischer Ausfall von
Kapitalrückzahlung und/oder Zinszahlung)
● Zinsänderungsrisiko (marktübliche Zinsen und Renditen, nicht Zinsen
der Anlage)
● Inflationsrisiko (Geldwertrisiko, Kaufkraftrisiko)
● Liquiditätsrisiko (vorzeitiger Liquiditätsbedarf des Anlegers)
● steuerliches Risiko (Möglichkeit der Änderung steuerlicher
Rahmenbedingungen)
● Informationsrisiko (Kenntnis marktüblicher Konditionen)
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| Emittent |
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Branche |
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| Verwendung der
Anlagebeträge |
Investitionen in Ausbau bestehender und
Erschließung weiterer Geschäftsbereiche. |
|
Rechtsform
und Haftung des Emittenten |
Einzelunternehmen.
Vollständige und uneingeschränkte persönliche Haftung des Emittenten. |
| Geltendes Recht |
Für die aktuellen Anlagen gilt deutsches
Recht. |
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